Wenn Sie
- im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H" sind,
- pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegestufe 2 oder 3) sind
- sich einer Chemo-/Strahlentherapie, oder Dialysebehandlung unterziehen müssen
- Fahrten, bei denen nach ärztlicher Bescheinigung über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten eine durchgehende Behandlungsfrequenz von mindestens 2mal wöchentlich notwendig sind
Voraussetzung:
Um mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können, benötigen wir vor Fahrtantritt eine ärztliche Verordnung (Taxischein), die Sie von Ihrem Arzt oder dem jeweiligen Krankenhaus bekommen.
Als besonderen Service für unsere Kunden, bieten wir an, diese Verordnung an Ihre Krankenkasse zu schicken und die Genehmigung für Ihre Krankenfahrten einzuholen.
Die gesetzliche Zuzahlung pro Fahrt beträgt 10% der Kosten, mindestens € 5,00, maximal € 10,00, sofern Sie nicht im Besitz einer Befreiungskarte sind.
Für unsere Kunden, die fest im Rollstuhl sitzen, haben wir spezielle Fahrzeuge mit einer Rollstuhlrampe, die es uns ermöglicht, Sie sitzend zu Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder anderen Zielen zu fahren.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jeder Zeit gerne zur Verfügung.